1. Vorbemerkung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Käufern im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Verkäufers Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen gelten als von jedem Kunden durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, spätestens mit Entgegennahme seiner Ware, auch ohne ausdrückliche Erklärung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und verbindlich anerkannt.
Der Umfang der Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben der Auftragsbestätigung. Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen technische Daten, Gewicht, Maß und Leistungsbeschreibungen sind nur Annäherungswerte, solange sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet werden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat.
Sollte ein Teil der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt.
2. Preise
Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
Alle Nebengebühren, Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, die die Kaufsache betreffen, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit. Die Lieferzeit ist freibleibend. Teillieferungen sind zulässig.
Bei Lieferungsverzug ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb dieser Nachfrist Lieferung erfolgt, entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug. Mit Ablauf der Nachfrist steht dem Käufer nur ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
In jedem Fall beschränken sich Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der reklamierten Lieferung.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Befindet sich der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Ein Zurückbehaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche besteht nur solange, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis entstanden ist.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig.
Wechsel und Schecks werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen.
Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers oder eines aus einem Wechsel Verpflichteten, so ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen zu verlangen, hereingenommene Wechsel zur Verfügung zu stellen, für noch im Umlauf befindliche Wechsel Sicherheitsleistung durch Hinterlegung zu verlangen, die Veräußerungs- und Verarbeitungsberechtigung des Käufers gemäß Ziffer 5 zu widerrufen und die gelieferte Ware zurückzunehmen, ohne dass dem Käufer hiergegen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Lehnt der Käufer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ab, kann der Verkäufer nach fruchtlosem Streichen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
Der Verkäufer zeigt dem Käufer die Bereitstellung des Liefergegenstandes an. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb der gesetzten Frist kann der Verkäufer für jeden angefangen Tag Lagergeld in Höhe von 0,1 % des Nettowertes der Lieferung, höchstens 5 % berechnen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig, auch wenn sie gestundet sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne Lieferungen bereits bezahlt ist. Über Eigentumsvorbehaltsware darf der Käufer nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung verfügen.
Vor Tilgung der gesamten Forderung ist der Käufer nicht berechtigt, vom Verkäufer gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder auf sonstige Weise zu belasten. Die ihm aus Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstiger Weitergabe der Ware zustehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte tritt der Käufer hiermit unter Einschluss aller Neben- und Vorzugsrechte an den Verkäufer ab. Wird die gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - veräußert, verarbeitet, vermischt oder sonst an Dritte abgegeben, so gehen sämtliche Forderungen gegen den Dritten sofort mit ihrer Entstehung ohne weiteres und in voller Höhe auf den Verkäufer über. Ein Anspruch des Käufers auf Rückübertragung besteht erst nach vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer. Ist eine Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer bereits an einen Dritten abgetreten, so gehen seine Ansprüche auf Rückabtretung gegen den Dritten auf den Verkäufer über.
Wird die Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus hergestellten Gegenstände. Die Re- oder Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gilt als im Auftrag des Verkäufers erfolgt, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der Verkäufer ist insoweit Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen wie auch seine Herausgabeansprüche tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab. Er verwahrt die in seinem Besitz befindliche und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für den Verkäufer. Wird die Eigentumsvorbehaltsware verfüttert, erstrecken sich die Eigentumsrechte des Verkäufers auf die mit der Ware gefütterten Tiere.
Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer den Dritten unverzüglich auf die bestehenden Rechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer vollständig zu unterrichten. Die durch eine lntervention des Verkäufers entstehenden Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu erteilen, solange noch Forderungen des Verkäufers offen sind. Macht der Verkäufer seinen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet ihm der Käufer bereits jetzt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme an sich zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware fachgemäß und sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Käufer trägt auch die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und des Untergangs der Vorbehaltsware.
6. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die der Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Ein vom Käufer gewünschter Versand geschieht auf seine Kosten stets ab Lieferwerk und auf die Gefahr des Käufers. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer nicht übernommen. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Verkäufer leistet Gewähr für mangelfreie Beschaffenheit der Ware ab Werk. Die gelieferte Ware ist vom Käufer sofort nach Eingang auf etwaige Mängel zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen bei offensichtlichen Mängeln und 1 Jahr bei versteckten Mängeln nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Verbrauch oder Re- oder Verarbeitung, dem Verkäufer - nicht einem Vertreter - gegenüber unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel zu erheben. Mängelrügen, die diesen Erfordernissen nicht genügen oder erst bei oder nach dem Verbrauch oder der Be- oder Verarbeitung der Ware erhoben werden, werden nicht berücksichtigt. sodass insoweit eine Gewährleistung entfällt. Der Käufer trägt die volle Beweislast dafür, dass der gerügte Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden war und nicht erst danach aufgetreten ist.
Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Verkäufer die mangelhaften Teile der Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befinden, und ersetzt sie vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit unentgeltlich durch andere Ware. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, an Stelle einer Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Ist auch die Ersatzware mangelhaft, hat der Käufer nach seiner Wahl auch Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Weitergehende Ansprüche, wie auf Ersatz von Transport-, Wege-, Arbeits-, Material- und sonstiger Kosten, die ohne ausdrücklicher Einwilligung des Verkäufers entstanden sind, sowie Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Sollte der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles rechtlich unwirksam sein, so ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den Wert der beanstandeten Ware beschränkt.
Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach einem Jahr seit Lieferung der Ware Solange der Käufer die Ware - gleich aus welchem Rechtsgrund - in Besitz hat, trägt er die Gefahr.
8. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
9. Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen notwendig ist. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über wirtschaftliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person. Darunter fallen u.a Name, Adresse, Postanschrift. Die personenbezogenen Daten werden nur dann gespeichert und verwendet, wenn diese bei der Bestellung bzw Anmeldung angegeben werden. Weitere Informationen unter Datenschutz auf www.schaetz.de
10. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Rechte und Pflichten ist Bad Grönenbach Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Memmingen. Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alternative Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren oder einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Die Plattfarm der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr