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Elektro- und Elektronik / Batterieentsorgung

Informationspflichten Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (Elektrogesetz)
 
1. Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten 

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören also nicht in den Hausmüll! 

Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das Elektrogesetz daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen: 

 
 Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und umschreibt die eben dargestellt getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
 
2. Pflicht zur Trennung von Batterien und Altakkumulatoren
Sie haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. 
 
3. Rückgabemöglichkeit
Wir sind verpflichtet, nach Maßgabe des ElektroG, Altgeräte anzunehmen oder entsprechende Sammelstellen zur Rückgabe der Elektronikaltgeräte für Endnutzer einzurichten.  
Wir nehmen daher folgende Geräte zurück: 
  • Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm in haushaltsüblichen Mengen (= bis zu drei Altgeräte einer Geräteart). Der Kauf eines neuen Produkts ist für die Rücknahme nicht erforderlich. 

  • Bei Lieferung eines Großelektrogeräts (mindestens eine Kantenlänge beträgt mehr als 25 cm) nehmen wir ein gleichartiges (=Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt), ausgedientes Elektroaltgerät mit.

 

4. Informationen zu den Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten

Wir arbeiten zusammen mit dem Dienstleister: 

Dorr GmbH & Co. KG

Dieselstraße 32

87437 Kempten

 

Bitte beachten Sie: Die Abgabe der Altgeräte erfolgt kostenlos. Geht aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen aus, so kann die Annahme verweigert werden (vgl. §17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG). 

 
5. Datenschutz-Hinweis
Auf einigen Altgeräten befinden sich möglicherweise sensible personenbezogene Daten (z. B. auf PCs oder Smartphones), die nicht in fremde Hände gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, persönliche Daten vor der Entsorgung von den Geräten zu löschen. 
 
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten unter folgender Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE95804652
 
 
 
Hinweise nach dem Batteriegesetz (Batteriegesetz)
 
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Wir weisen darauf hin, dass Batterien und Akkumulatoren (Akkus) nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückgabe von Altbatterien und Altakkumulatoren an einer zugelassenen Sammelstelle. Sie können Altbatterien an öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde oder im Einzelhandel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Anbieter von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Unsere Rücknahmepflicht bezieht sich jedoch ausschließlich auf solche Batterien, die wir in unserem Sortiment als neue Produkte angeboten haben oder anbieten.
 
Daher können Sie diese Altbatterien entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie kostenlos in unserem Versandlager unter folgender Adresse abgeben:
 
Schätz GmbH
technischer Großhandel
Herbisried 10
87730 Bad Grönenbach
Deutschland
 
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, was bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:
 
1 Cd = Batterie enthält Cadmium
2 Hg = Batterie enthält Quecksilber
3 Pb = Batterie enthält Blei
 
 
 
 
Hinweise gemäß Altölverordnung (Altölverordnung)
 
Als Vertreiber von Motoren- und Getriebeölen sind wir gemäß der Altölverordnung verpflichtet, folgende gebrauchte Öle (und Ölfilter) kostenlos zurückzunehmen:
  • Verbrennungsmotorenöle
  • Getriebeöle
  • Ölfilter
  • und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Altöl bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vor Ort abzugeben oder können die vorgenannten Artikel in der bei uns gekauften Menge unentgeltlich während der Öffnungszeiten abgeben.
 
 
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